Platzordnung für den Modellflugplatz des MFC-Velm
Die Einhaltung dieser Platzordnung ist für jedes Mitglied des MFC-VELM Pflicht
1. Aufenthalt am Platz
Die Benutzung des Modellflugplatzes ist ausschließlich den Vereinsmitgliedern des MFC-Velm, deren Angehörigen und vom Vorstand eingeladenen Gästen gestattet. Auf Verlangen der Vereinsfunktionäre, der Polizei und des Grundstückbesitzers, Herrn Karl Kitzweger, ist der gültige Mitgliedsausweis vorzuweisen. Im Anschlagkasten sind aktuelle Hinweise bzw. Anordnungen und Termine ersichtlich.
Während des Aufenthaltes auf dem Platz ist die Jahresplakette deutlich sichtbar am Fahrzeug anzubringen, um die gültige Mitgliedschaft zu dokumentieren. Diese Maßnahme dient zum Schutz gegen widerrechtliche Benutzung des Platzes. Alle Vereinsmitglieder haben die Pflicht, nicht berechtigte Personen vom Platz zu verweisen. Im Frequenzkasten ist zur Nachschau eine Mitgliederliste deponiert.
Nach schweren Regenfällen ist, wenn Fahrzeuge deutliche Spuren bzw. Piloten deutliche Eintritte verursachen, die Benutzung des Platzes im Vereinsinteresse zu unterlassen.
Das Aufstellen von Zelten oder sonstigen nicht dem Flugbetrieb dienlichen Einrichtungen ist untersagt. Ebenso ist das Entzünden und Betreiben von offenem Feuer ( Lagerfeuer ) verboten und wird mit einem Ausschluss geahndet. Jeglicher Abfall ist vom Verursacher selbst zu entsorgen und nicht am Platz zu hinterlassen. Zigarettenreste sind in die dafür vorgesehenen Aschenbehälter zu geben. Die Entsorgung hat ebenfalls durch die Verursacher zu geschehen. Eine Zuwiderhandlung stellt eine grobe Verletzung der Platzordnung dar.
2. Ruhezone
Die Ruhezone dient ausschließlich zum Aufenthalt von Personen. Eltern sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich. Der Betrieb eines Grillers ist an dem dafür vorgesehenen Platz gestattet. Anfallender Müll, ist durch den Verursacher zu entsorgen. Die Vereinseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
3. Versicherungsfälle
Entstandene Schäden an Personen oder Sachen ( nicht am eigenen Modell ) werden im Rahmen der jeweiligen Deckungssumme der Versicherung gedeckt, für darüber hinaus gehende Schäden haftet der Verursacher selbst. Bei Vorfällen, welche durch die Modellhaftpflichtversicherung gedeckt sind, ist zu beachten:
Mitglied beim MFC-VELM und AERO-CLUB ( angemeldet durch MFC-VELM ):
Der Versicherte hat eine schriftliche Meldung an den Vorstand zu richten, welche die Umstände des Versicherungsfalles erläutert. Der Vorstand unternimmt die weiteren Schritte.
Mitglied beim MFC-VELM und AERO-CLUB ( Selbstanmeldung durch Mitglied oder anderer Stammverein):
Der Versicherte hat die Versicherungsangelegenheit direkt und selbst zu regeln. Der Vorstand ist ohne Verzug in Kenntnis zu setzen.
4. Flugbetrieb
Der Betrieb einer Fernsteueranlage ist ausschließlich den Vereinsmitgliedern des MFC-Velm und offiziellen Gästen gestattet.
Inbetriebnahme des Senders hat der Pilot sein Namensschild an den seinem Kanal entsprechenden Platz im Frequenzkasten zu hängen. Somit sind Mehrfachbelegungen sofort erkennbar. Die Frequenzkluppe ist an der Senderantenne zu befestigen. Bei Mehrfachbelegungen ist nur jenem Piloten das Einschalten seines Senders erlaubt, an dessen Antenne die Kluppe befestigt ist. Ohne diesen Vorgang ist die Inbetriebnahme eines Senders NICHT erlaubt.
Der Flugstil ist dem eigenen Können anzupassen und muss so gewählt werden, dass auch bei Materialgebrechen oder Ausfall der Fernsteuerung niemand gefährdet oder verletzt werden kann.
Der Flugbetrieb ist mit größtmöglicher gegenseitiger Rücksicht abzuwickeln. Das heißt: Landende Modelle haben Vorrang vor Startenden, Landungen sind deutlich hörbar anzusagen, der Hubschrauberschwebeplatz ist von Flächenfliegern nicht zu benützen, der Überflug der Parkplätze und des Ruheraumes ist untersagt und stellt eine grobe Verletzung der Platzordnung dar. Von Fahrzeugen und Menschen ist ein genügender Sicherheitsabstand einzuhalten.
Der Flugbetrieb ist spätesten 1 Stunde nach Sonnenuntergang einzustellen.
Im Sinne von Umwelt- und Anrainerschutz sind beim Betreiben von Verbrennungsmotoren unbedingt wirksame Schalldämpfer zu verwenden.
4.1 Flugbetriebsbuch
Im Frequenzkasten liegt das Flugbetriebsbuch auf. Jeder Benutzer des Vereinsgeländes hat sich mit Datum, Beginn, Ende und des verwendeten FS-Kanals in das Buch einzutragen. Es dient dies zur Ableitung einer Statistik über die verwendeten Frequenzen, sowie über die Auslastung des Platzes.
Den Club bzw. die Grundstücksnachbarn betreffende Vorfälle, sowie Versicherungsfälle sind einzutragen
4.2 Gastflieger
Gastflieger sind beim MFC Velm per neuer Regelung der Hauptversammlung 2015 unter Einhaltung der folgenden Punkte bis auf Widerruf gestattet:
.) der Gast muss ein Freund oder Kollege eines Mitglieds sein (fremde Personen erhalten bei uns keine Gastflieger Genehmigung)
.) bevor ein Gast am Platz fliegen darf, muss eine entsprechende Info (Name + Aeroclubnummer/Versicherungspolizze) per Mail an den Vorstand erfolgen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
.) der Gast muss eine gültige Aeroclub Mitgliedschaft oder Modellflugversicherung besitzen – OHNE VERSICHERUNG KEIN FLIEGEN!!
.) der Unkostenbeitrag beträgt 5€ pro Tag und Gast - Der Betrag ist an ein anwesendes Vorstandsmitglied (idealerweise Kassier oder Kassier Stv.) zu bezahlen oder binnen 7 Tagen unaufgefordert auf das Vereinskonto zu überweisen
.) es hat ein Eintrag in das Flugbuch inkl. der Aeroclub Nummer bzw. der Modellflugversicherung Polizzennummer des Gastes und eine Notiz an wem die 5€ bezahlt wurden zu erfolgen
.) das einladende Mitglied hat für die Unterweisung in die Platzordnung und des Ruhebereiches zu sorgen und hat während der Anwesenheit des Gastes Anwesenheitspflicht
.) das einladende Mitglied ist für das Verhalten des Gastes verantwortlich
.) derselbe Gast darf maximal 5x pro Jahr bei uns am Platz gastfliegen
.) Mitglieder haben gegenüber Gästen stets Vorrang
.) sollte es zu unerwarteten Vorkommnissen mit Gästen kommen, ist der Vorstand unverzüglich über den Vorfall in Kenntnis zu setzen
.) der Vorstand behält sich jederzeit das Recht vor einem Gast das Fliegen zu verweigern
Es wird um einen vernüftigen und verantwortungsvollen Umgang mit der neuen Regelung gebeten.
4.3 Turbinenmodelle
Für Modelle mit Turbinenantrieb gelten zusätzlich nachfolgende Regelungen:
Wenn die den Platz umgebenden Feldern bebaut oder bewachsen und damit brennbar sind, ist der Flugbetrieb mit Turbinenmodellen untersagt. Der Betrieb kann erst wieder aufgenommen werden, wenn die entsprechenden Felder abgeerntet oder unbebaut und damit ohne brennbaren Pflanzenbewuchs sind. Weiters ist darauf zu achten, dass keine Lärmentwicklung über das zurzeit bereits gegebene Maß hinaus ensteht.
4.4 Kollisionen
Bei Kollisionen von Modellen am Boden oder in der Luft entsteht für keinen der beteiligten Piloten ein Recht auf Schadenersatz geleistet durch einen der anderen Parteien. Kollisionen sind somit ein Risiko, welches jeder Pilot selbst tragen muss.
5. PKW
Die Zu- bzw. Abfahrt mit dem Kraftfahrzeug ist so durchzuführen, dass keine unnötige Behinderung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen entsteht. Im Bereich des Platzes ist die Geschwindigkeit soweit zu reduzieren, dass keine Staubentwicklung entsteht. Startende und vor allem landende Modelle haben Vorrang. Das Fahrzeug ist entsprechend vorher anzuhalten, der Start bzw. Landevorgang abzuwarten.
Das Parken ist ausnahmslos nur auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen erlaubt. Ein Parken auf den zum Platz führenden Güterwegen ist absolut untersagt. Es gilt Hupverbot. Der Pistenbereich darf nicht befahren werden. Das Reparieren und Reinigen von Fahrzeugen ist untersagt.
6. Platzpflege
Die vereinseigenen Einrichtungen zur Platzpflege ( Stromaggregat, Rasentraktor, Gießanlage, Pumpe ) werden nur von den dafür vorgesehenen Personen benutzt. Ausnahmen werden vom Vorstand beschlossen ( z.B.: Anfliegen ).
Die Rasenpflege wird zu bestimmten, mit dem Vorstand abgesprochenen Zeiten, durchgeführt. Die Platzpflege hat Vorrang vor dem Flugbetrieb. Die, die Platzpflege durchführenden Mitglieder sind daher in ihrer Arbeit nicht zu behindern. Allfällig auftretende Probleme sind mit dem Vorstand abzuklären.
Vom Vorstand nicht genehmigte Veränderungen der Platzeinrichtungen, sowie das Einpflanzen von Bäumen, Sträuchern u.ä. ist untersagt.
7. Müllentsorgung
Zu diesem Zweck steht eine Tonne neben dem Container zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass sich in der Tonne ein zusätzlicher Müllsack befindet, um damit stärkere Verunreinigungen der Tonne zu vermeiden. Um die Mengen gering zu halten darf nur Müll der beim normalen Flugbetrieb anfällt entsorgt werden. Größere Mengen sind jedenfalls vom Verursacher weiterhin über den Hausmüll bzw. das öffentliche Müllentsorgungssystem abzuwickeln.
8. Nachbargrundstücke
Das Betreten von Nachbargrundstücken ist, mit Ausnahme der Bergung von Modellen, verboten. Dabei ist auf eine flurschonende Vorgangsweise zu achten. Die Modellsuche am Nachbargrundstück hat nur durch den Modellinhaber zu geschehen. Ist der Grundstückbesitzer anwesend, ist er von der Modellbergung vorher zu informieren. Ein Zuwiderhandeln stellt eine grobe Verletzung der Platzordnung dar.
Die Entnahme von Feldfrüchten von Nachbargrundstücken ist Diebstahl und wird mit Vereinsausschluss geahndet.
9. Gäste
Anwesende Gäste und Familienangehörige haben sich ebenfalls der Platzordnung entsprechend zu verhalten. Der Aufenthalt ist Gästen in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt (Ruhezone, Parkbereich). Es gilt der Grundsatz: Mitglieder haften für ihre Gäste! Eltern haften für ihre Kinder!
10. Jagdaufseher
Jagdaufseher sind an ihrem sichtbar zu tragenden Dienstabzeichen erkenntlich. Sie haben ihren Dienstausweis anlässlich eines dienstlichen Eingreifens auf Verlangen vorzuweisen. In Ausübung ihres Dienstes genießen sie als öffentliche Wache den gleichen Schutz, den das Strafgesetzbuch den Beamten einräumt.
11. Verletzungen der Platzordnung
Die Platzordnung dient zur reibungslosen Abwicklung des gemeinsamen Sports, sowie der Vermeidung von Problemen mit Anrainern und Behörden. Ein Zuwiderhandeln wird vom Vorstand mit einem Verweis geahndet und kann bei Wiederholung zum Vereinsausschluss führen. Anordnungen der von der Generalversammlung gewählten Vorstandsmitglieder ( Vermerk am Mitgliedsausweis ) ist unbedingt Folge zu leisten. Sie entscheiden bei eventuellen Streitfragen und sind alleine berechtigt, den Verein nach außen hin zu vertreten. Gegen eine Entscheidung der einzelnen Vorstandsmitglieder kann schriftlich berufen werden, wobei die Berufung in der nächsten Vorstandssitzung nach Einlagen behandelt werden muss. Gegen den darauf folgenden Mehrheitsbeschluss des Vorstandes kann bis spätestens zwei Wochen vor der nächsten Generalversammlung schriftlich berufen werden. Der darauf folgende Beschluss der Generalversammlung ist bindend.
12. Vorfälle
Alle den Flugbetrieb, den Platz bzw. den Verein betreffenden Beschwerden und Anliegen von Anrainern sind unverzüglich an den Vorstand weiterzuleiten ( Posteinwurf im Frequenzkasten, Postfachadresse, e-mail ). Mitglieder sind nicht berechtigt, für den Verein bindende Absprachen, Zusagen oder sonstige Regelungen zu treffen. Vorfälle sind im Flugbetriebsbuch zu vermerken ( Namen, Uhrzeit, Stichworte ).
13. Flugraum
Der Flugraum ist nachfolgend skizziert und ist einzuhalten: