Liebe Kollegen
Der Arbeitseinsatz findet von Donnerstag 27.5 bis Samstag 29.5 statt.
Ein Flugbetrieb ist in dem Zeitraum nicht möglich.
Auf Grund der Covid Beschränkungen kann nur eine begrenzte Zahl an Leuten teilnehmen.
Das erfolgt nach vorheriger direkter Absprache.
Der Vorstand
Liebe Kollegen
wie wir vom Aeroclub informiert wurden gibt es neue Flugbetriebsregeln, welche auch auf unserem Flugplatz ab sofort Anwendung finden und strikt einzuhalten sind.
Bitte lese die vollständigen Regeln auf dem folgendem PDF nach:
https://aeroclub.at/uploads/images/site/2072/news_kurzbeschreibung/COVID-19_-_Flugbetriebsregeln_210519a.pdf
Bitte um Beachtung, es gelten nun auch am Platz die 3 G's
GEIMPFT, GETESTET oder GENESEN
Ebenso wird es einen COVID Beauftragten geben, welcher am Flugplatz ggf. die Nachweise kontrollieren wird. Als Registrierung gilt die übliche Eintragung in das Flugbuch im Frequenzkasten!
Liebe Grüße
Der Vorstand
Liebe Kollegen
Der Ost Lockdown wurde verlängert bis 2. Mai
Die Covid Lockdown Flugverordnungen gelten daher weiter
Auch hier nachzulesen https://aeroclub.at/
LG
Liebe Kollegen
Bitte beachten!
Aufgrund der aktuellen Situation ist für die Ostregion (Burgenland, Niederösterreich, Wien) von 1. April bis vorerst einschließlich 6. April (Burgenland, Niederösterreich) bzw. von 1. April bis einschließlich 10. April (Wien) eine „Osterruhe für Ost-Österreich“ vorgesehen.
Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr
Der Vorstand
der ÖAeC konnte in Gesprächen mit dem Ministerium und der Austro Control für den Kompetenznachweis der Piloten, die ihr Flugmodell auf einem gemeldeten Modellflugplatz betreiben in letzter Sekunde (28.12.) eine Übergangsregelung erreichen. Leider hat uns der Aeroclub diesbezüglich nicht aktiv informiert, wodurch wir erst heute mit 31.12.2020 über die neue Übergangsregelung erfahren haben:
Gemäß dem Artikel 21, Absatz 3 der EU-VO ist der Betrieb von UAV-Modellen im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16, Abs. 3 der EU-VO bis längstens 31. Dezember 2022 zulässig, d.h. dass die Mitglieder eines Vereins bzw. einer Vereinigung keinen Kompetenznachweis für den Betrieb von UAV-Modellen auf einem bestehenden Modellflugplatz bis 31.12.2022 benötigen.
Findet der Flugbetrieb aber abseits eines Modellflugplatzes (es kommt die Liste der gemeldeten Modellflugplätze auf der Webseite der ACG zur Anwendung https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/uploads/OeAeC_MOD_001-i13_modellflugplaetze.pdf) statt, muss der Pilot Inhaber eines Kompetenznachweises sein. Wir empfehlen daher, den Kompetenznachweis (unabhängig von der
Ausnahmeregelung für den Modellflugplatz) zeitnah abzulegen. Für den Flugbetrieb im Rahmen einer Artikel 16 - Genehmigung eines Modellflugplatzes wird zukünftig ein Kompetenznachweis der Piloten ohne Ausnahme erforderlich sein. Die genaue Vorgangsweise für diese Übergangsfrist wird zeitnah auf http://www.dronespace.at veröffentlicht.
Zusätzlich wird es dazu noch eine Zusammenstellung auf www.prop.at geben.
Dieser Artikel 21 kommt nunmehr in Österreich zur Anwendung. Die dafür notwendigen nationalen Bestimmungen sind sichergestellt worden.
Während der Übergangszeit können jugendliche Vereinsmitglieder am Vereinsflugplatz ihren Flugbetrieb wie bisher fortführen – also ohne Kompetenznachweis und ohne mindestens 16-jährige Aufsichtsperson mit Kompetenznachweis.
Für den Betrieb von UA(Flugmodellen) außerhalb von gemeldeten Modellflugplätzen ist für den Piloten ein Kompetenznachweis ab 31.12.2020 vorgeschrieben. Ab einem Alter von 16 Jahren ist das Ablegen des Kompetenznachweises möglich, der aus 40 Fragen besteht, die sich auf 9 Themen verteilen. Das dabei ausgestellte Zertifikat ist beim Flugbetrieb mitzuführen. Der Kompetenznachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und ist kostenlos. Jugendliche/Kinder unter 16 Jahren können keinen Kompetenznachweis ablegen. Sie dürfen den Flugbetrieb nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person mit abgelegtem Kompetenznachweis ausüben.
Das zuletzt ausgesproche Flugverbot auf unserem Flugplatz bezieht sich somit bis 31.12.2022 nur noch auf die Registrierungspflicht.