Am Wochenden startet die nächste große Modellbau Messe, bei der Mitglieder des MFC-Velm dabei sein werden. Alexander Koppensteiner ist für Modellhubschrauber.at als Teampilot und Kundenberater vor Ort, Günther Feik fliegt mit seinen Scale-Helis vorbildgetreu durch die Halle und Fritz Schuller turnt mit seinen Goblins durch die Luft. Markus Mittermüller führt auch dieses Jahr durchs Programm.
Aber auch abseits der Flugshow gibt es viel zu sehen, denn heuer ist die Messe für uns Modellflieger besonders interessant, das Hauptthema ist nämlich das Fliegen. So sind Modelle aus der Großfliegerei, Segelflugzeuge und zahlreiche wunderschöne Modellflugzeuge zu bewundern.
Wer kommen will, der hat von 9. bis 11. März 2018 die Gelegenheit, die Messe findet im VAZ St. Pölten statt. Alle Infos findet ihr hier: http://www.wunderwelt-modellbau.at
Als MFC Velm werden wir auch mit einigen Mitgliedern auf den Modellbautagen in Wr. Neustadt mit dabei sein.
Es würde uns daher ganz besonders freuen, unsere Kollegen auf der Messe begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit euch über unser liebstes Hobby fachzusimpeln.
Alle Infos zu den Modellbautagen in Wr. Neustadt findet ihr unter: https://www.modellbautage.at/
Im Februar und März finden insgesamt wieder drei Hallenflug Termine in der Sporthalle Gramatneusiedl statt: So. 25.02.2018 Sa. 03.03.2018 Sa.10.03.2018 Beginn jeweils ab 13 Uhr Wir hoffen auf eure Teilnahme! :) |
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Der MFC-Velm wünscht euch allen ein frohes neues Jahr 2018!
Liebe Vereinsmitglieder,
am 7. und 8. Dezember gibt es wegen des OSZE Ministertreffens in Wien sehr umfangreiche Luftraumsperren in Wien und Niederösterreich!
Diese betreffen uns auch, es ist daher an diesen beiden Tagen UNTERSAGT, zu fliegen.
Wir bitten, Euch diese Regelungen zu beachten und einzuhalten. Als Modellflieger unterliegen auch wir den Regelungen der Luftfahrt. Die Sanktionsmaßnahmen sind gut beschrieben:
Wer den Bestimmungen zuwiderhandelt, ist gemäß § 169 LFG zu bestrafen. Darüber hinaus können Luftfahrzeuge, welche gegen vorstehende Regelungen verstoßen, von Militärluftfahrzeugen nach den im Luftfahrthandbuch Österreich, ENR 1.12 verlautbarten Verfahren angesteuert werden.
Und im § 169 LFG steht folgendes:
"Wer ... zuwiderhandelt oder zuwiderzuhandeln versucht, begeht, wenn nicht ein gerichtlich strafbarer Tatbestand vorliegt, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 22 000 Euro zu bestrafen. Liegen erschwerende Umstände vor, so kann neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verhängt werden..."
Da wir das alles nicht herausfordern werden, ersuchen wir Euch, diese 2 tage mit Euren Modellen am Boden zu bleiben.
Danke!
Euer Vorstand